Aktuelles aus der Gemeinde Hüffenhardt
Aktuelle Meldungen zum Corona-Virus
Aktuelles unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/
Corona-Zahlen für Baden-Württemberg im Überblick: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/die-aktuellen-corona-zahlen-fuer-baden-wuerttemberg/ oder unter https://www.neckar-odenwald-kreis.de/
Ihr Corona-Test ist positiv?
Sie haben sich einer Testung (PCR-, Schnell- oder Selbsttest) auf das Coronavirus SARS-CoV-2 unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Was müssen Sie beachten?
- Bei einem positiven PCR-Test: Merkblatt "Mein PCR-Test ist positiv - Was muss ich jetzt tun?"(PDF)
- Bei einem positiven Schnelltest: Merkblatt „Mein Schnelltest ist positiv – Was muss ich jetzt tun“ (PDF)
- Bei einem positiven Selbsttest: Merkblatt „Mein Selbsttest ist positiv – Was muss ich jetzt tun“ (PDF)
- Fragen und Antworten zu Quarantäne und Isolation: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/#c119013
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Vom wem erhalte ich eine Quarantänebescheinigung (Absonderungsbescheinigung)?
Die Quarantänebescheinigungen (Absonderungsbescheinigungen) werden auf Anfrage von einigen Ordnungsämtern ausgestellt.
Eine Bescheinigung ist jedoch nicht notwendig: Für Anträge auf Verdienstausfall oder Genesenenbescheinigungen genügt der Nachweis über ein positives PCR- oder Schnellestergebnis. Somit ist eine Bescheinigung des Rathauses nicht mehr notwendig.
Bürgerinnen und Bürger können nun völlig unkompliziert dem Arbeitgeber auf direktem Weg das Ergebnis ihres PCR bzw. Schnelltests vorlegen.
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Von wem erhalte ich eine Genesenenbescheinigung?
- Personalausweis
- ggf. Impfpass
- Nachweis einer überstandenen COVID-19-Infektion durch eine Labordiagnostik mittels PCR-Test
Zur Anleitung, wie COVID-Zertifikate in die CovPass App gespeichert werden können, geht es hier.
Wo kann ich mich testen lassen?
- Hier kommen Sie zum täglich aktualisierten Schnelltestportal.
- Die Testangebote der Apotheken im Umkreis finden Sie hier.
- Alle Schnelltestzentren in Baden-Württemberg finden Sie auf der Website der KVBW.
- Übersicht Schnelltestzentren NOK
Weitere Infos zum Thema Testen finden Sie hier.
Corona-Teststation in Hüffenhardt (gegenüber der Pizzeria Bella Marmaris)
Schnell- und PCR-Tests
Öffnungszeiten: täglich, von 10 bis 17 Uhr
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Wo kann ich mich impfen lassen?
Seit dem 1. April 2022 betreibt der Neckar-Odenwald-Kreis keine stationären Impfstützpunkte mehr.
Ein "Mobiles Impfteam", das auf Anforderung in Städten/Gemeinden oder in Einrichtungen tätig wird, wird weiterhin durch den Neckar-Odenwald-Kreis betrieben.
Impfungen gegen Corona sind prinzipiell bei den niedergelassen Ärzten möglich. Sprechen Sie am besten Ihren Hausarzt auf eine Corona-Impfung an, alternativ können Sie unter folgendem Link einen Arzt in Ihrer Nähe suchen: https://www.arztsuche-bw.de/ (Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg)
Unter folgendem Link finden Sie eine direkte Auflistung von Impfangeboten für Corona-Schutzimpfungen: https://www.dranbleiben-bw.de/#impfangebote (Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration - Baden-Württemberg).
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/COVID-19
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Corona-Hotline
Für Fragen stehen Ihnen geschulte Mitarbeiter unter der Telefonnummer: 06261/84 3333 und der Telefonnummer: 06281/5212-3333 zur Verfügung.
Hotline des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg
Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger täglich von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0711 / 904-39555 an eine eigens eingerichtete Hotline des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg wenden.
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Die Corona Hotline des Bundesgesundheitsministeriums ist unter der Telefonnummer 030346465100 zu erreichen.
Die Corona-Hotline des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist auch in vier Fremdsprachen erreichbar. Unter der Nummer 0711 410 11160 können sich Ratsuchende in den Sprachen Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch an die Hotline wenden. Sie ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar.
Die Corona-Hotline informiert bei Fragen rund um das Thema Coronavirus. Dies sind zum Beispiel Fragen bei Unklarheiten zu Tests und Testpflicht, Quarantäne, zum Impfen, zur Einreise nach Baden-Württemberg oder andere aktuelle Regelungen. Die Hotline ist auf Deutsch erreichbar unter der Nummer 0711 904 39555. Für gehörlose Menschen steht die Hotline ebenfalls von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr als Video-Chat unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/video-chat-gebaerdensprache/ zur Verfügung.
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Updates
- Update 21.07.2022
Die Landesregierung hat am 19. Juli 2022 eine Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Die Verkündung erfolgt am 22. Juli 2022 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Die Änderung tritt damit am 25. Juli 2022 in Kraft.
Wesentliche Änderung zum 25. Juli 2022: Verlängerung der Laufzeit der Corona-Verordnung bis zum 22. August 2022.
- Update 24.05.2022
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung, gültig ab 31. Mai 2022
- Update 02.05.2022
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung, gültig ab 2. Mai 2022
- Update 04.04.2022
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung, gültig ab 3. April 2022
Änderung der Corona-Verordnung Sport zum 3. April 2022
- Update 21.03.2022
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung; gültig ab 19. März 2022
Änderung der Corona-Verordnung Sport zum 19. März 2022
- Update 23.02.2022
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung, gültig ab 23. Feburar 2022
Änderung der Corona-Verordnung Sport zum 23. Februar 2022
- Update 14.02.2022
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung Absonderung; gültig ab 14. Februar 2022
- Update 09.02.2022
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung; gültig ab 9. Februar 2022
- Update 31.01.2022
Änderung der Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen zum 29. Januar 2022
Änderung der Corona-Verordnung Sport zum 29. Januar 2022
- Update 28.01.2022
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung, gültig ab 28. Januar 2022
- Update 26.01.2022
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung Absonderung, gültig ab 26. Januar 2022
- Update 20.01.2022
Aufgrund hoher Inzidenz: Ab Donnerstag, 20.01.2022 gelten im Neckar-Odenwald-Kreis wieder Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen
- Update 14.01.2022