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Informationen zum Personalausweis und Reisepass

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Personalausweis und Reisepass.

Der Personalausweis im Scheckkartenformat

  • Scheckkartenformat
  • Chip im Ausweis
  • Online-Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Bürgerterminals
  • Speicherung des Passbildes und freiwillige Speicherung der Fingerabdrücke (ab August 2021 Pflicht) zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber
  • erweiterte Sicherheitsmerkmale
  • besonderer Schutz der biometrischen Daten
  • Personalausweislogo auf der Rückseite (auch auf Zubehör und überall dort zu finden, wo Sie Ihren Online-Ausweis nutzen können)

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de
Die Broschüre für Bürgerinnen und Bürger: Ihr Personalausweis – sicher, einfach digital finden Sie hier.

Gebühren und Gültigkeit

Ausstellung von Personalausweisen:

Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro (3 Monate gültig)

Diebstahl oder Verlust

Ausweis weg?
Ging Ihr Ausweis verloren oder ist er gestohlen worden? Dann melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem
eigenen Schutz unverzüglich bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei.

Sperren Sie die Online-Ausweisfunktion
Zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt an, wird die Sperrung der Online-Ausweisfunktion vom Bürgeramt miterledigt.

Zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl bei der Polizei an, müssen Sie unverzüglich selbst Ihre Online-Ausweisfunktion sperren lassen, sofern Ihre Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war. Sie können die Online-Ausweisfunktion entweder bequem telefonisch bei der Sperrhotline sperren lassen, oder bei einer Personalausweisbehörde. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.

Telefonische Sperrhotline

  • Die telefonische Sperrhotline bei der Bundesdruckerei ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
  • Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen.
  • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
  • Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt.
  • Solange die Online-Ausweisfunktion gesperrt ist, kann sie nicht verwendet werden.

Bürgeramt (Personalausweisbehörde)

  • Bei einem Bürgeramt können Sie das Sperren persönlich veranlassen, wenn Ihr Ausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.
  • Das Bürgeramt leitet dann sofort das Sperren der Online-Ausweisfunktion ein und informiert die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises.

So sperren Sie die Unterschriftsfunktion

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. Weder der Sperrnotruf noch das Bürgeramt können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.

Ausweis wiedergefunden?
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden sollten und ihn weiter nutzen möchten, melden Sie das Wiederauffinden bitte persönlich Ihrem Bürgeramt. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als „aufgefunden“ offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen. Wenn Sie solche potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises, ein neues Dokument in Ihrem Bürgeramt zu beantragen und von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Ausweises nach Wiederauffinden zu verzichten.

So lassen Sie die Online-Ausweisfunktion entsperren
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion des Ausweises wieder aktivieren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich. Das Bürgeramt veranlasst dann sofort das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Quelle: www.personalausweisportal.de

Reisepass

Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Der deutsche Reisepass ist besonders sicher vor Fälschungen und Dokumentenmissbrauch.

Häufige Fragen und Antworten zu Pässen.

Expresspass

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung eines Expresspasses. Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 72 Stunden zu erhalten. Geht die Bestellung bis spätestens 12 Uhr bei der Bundesdruckerei in Berlin ein, kann der Reisepass binnen zwei Werktagen ausgestellt werden.

Vorläufiger Reisepass

Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Bitte informieren Sie sich vorab auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, ob dieser im jeweiligen Reiseland Gültigkeit besitzt.

Kinderreisepass

Seit dem 1.1.2024 ist es nicht mehr möglich einen Kinderreisepass sowie Verlängerungen/Aktualisierungen zu beantragen.
Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Welche Ausweisdokumente kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen und was ist dabei zu beachten?
Für Kinder ab Geburt ist es dann nur noch möglich, einen Personalausweis (Lieferzeit ca. 2 – 3 Wochen) und/oder einen elektronischen Reisepass (Lieferzeit ca. 4 – 5 Wochen) zu beantragen. Die Laufzeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren bei beiden Dokumenten jeweils maximal sechs Jahre, vorausgesetzt die Person ist anhand des Lichtbildes zweifelsfrei erkennbar. Sollte z.B. ein Baby nach ein oder zwei Jahren auf dem vorhandenen Lichtbild nicht mehr zweifelsfrei erkennbar sein, ist das Dokument auch früher ungültig. Bei der Beantragung aller Ausweise/Pässe müssen die Kinder immer mit anwesend sein und die Zustimmung beider Elternteile ist erforderlich.

 

Gebühren und Gültigkeit

Antragstellende Person unter 24 Jahren, 32 Seiten: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren, 48 Seiten: 59,50 Euro (6 Jahre gültig)
Antragstellende Person ab 24 Jahren, 32 Seiten: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person ab 24 Jahren, 48 Seiten: 82,00 Euro (10 Jahre gültig)
 

Ausstellung von Express-Pässen:
Antragstellende Person unter 24 Jahren, 32 Seiten, Express: 69,50 Euro (6 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren, 48 Seiten, Express: 91,50 Euro (6 Jahre gültig)
Antragstellende Person ab 24 Jahren, 32 Seiten, Express: 102,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person ab 24 Jahren, 48 Seiten, Express: 114,00 Euro (10 Jahre gültig)
Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro (1 Jahr gültig)
 

 

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes: Reisedokumente

Bitte informieren Sie sich vor einer Reise, mit welchen Dokumenten die Einreise in Ihr Reiseland für deutsche Staatsangehörige möglich ist.
Die Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

 

eID-Karte für Unionsbürger

Ab dem 1. Januar 2021 werden eID-Karten an Bürger*innen anderer Mitgliedsstaaten und des Europäischen Wirtschaftsraumes ab Vollendung des 16. Lebensjahres ausgegeben.
Somit kann künftig auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie beispielsweise Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
Die eID-Karte kann ab 1. Januar 2021 im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hüffenhardt beantragt werden.

Gebühren und Gültigkeit

Gebühr: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)

Datenschutzerklärungen

Die Datenschutzerklärungen finden Sie hier.