Wirtschaftsstandort Hüffenhardt
Die Gemeinde Hüffenhardt ist eine ländlich geprägte Wohnortgemeinde am Rande der Metropolregion Rhein-Neckar mit einigen Handwerks- und Wirtschaftsbetrieben. Die Tätigkeitsfelder der Gewerbebetriebe sind vielfältig. Sowohl im Elektronikbereich als auch in den verschiedensten handwerklichen Berufsfeldern sowie im Kosmetikbereich sind Gewerbebetriebe ansässig. Viele Waren und Dienstleistungen sind vor Ort erhältlich. Ergänzen und Erweitern Sie unseren Bestand und siedeln Sie sich in unserem attraktiven Gewerbegebiet „Gänsgarten“ an.
Die Gemeinde bietet im Gewerbegebiet „Gänsgarten“ mehrere gewerblich nutzbare Grundstücke zum Verkauf an. Die Grundstücke sind zwischen 696 qm und 5.516 qm groß. Die Flächen sind im Bebauungsplan teilweise als Mischgebiet bzw. als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Wir können Ihnen bei Ansiedlungsinteresse sicherlich ein attraktives Angebot machen. Das Gewerbegebiet liegt verkehrsgünstig an der L 530 und L 529. Lediglich 12 km trennen das Gewerbegebiet von der Autobahn A6. Auch der Transport der Waren auf dem Neckar ist bei nur 5 km Anfahrt denkbar. Eine Transport- und Logistikabwicklung mit der Nähe zur Metropolregion sowie den Flughäfen Stuttgart und Frankfurt ist somit gegeben, attraktive Siedlungsmöglichkeiten in ländlicher, reizvoller und dennoch zentral gelegener Umgebung zeichnet das Gewerbegebiet Gänsgarten aus.
Die Grundstücke in variabler Größe sind über das ELR gefördert, das bedeutet, dass bei arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen ein subventionierter Preis ab 55,00 Euro pro qm angeboten werden kann. Nähere Informationen erhalten Sie hierzu im persönlichen Gespräch.
Wenn Sie mehr Informationen wünschen, weitere Fragen oder Interesse an einem Gewerbegrundstück haben, wenden Sie sich bitte an
Herrn Bürgermeister
Walter Neff
Rathaus Reisengasse 1
74928 Hüffenhardt
Tel. 06268/9205-10
Gerne teilen wir Ihnen auch mit, wenn und soweit private Gewerbeimmobilien zum Verkauf stehen. Dies setzt voraus, dass uns die Eigentümer hierüber informiert haben und erklärt haben, dass sie mit der Vermittlung von Kaufinteressenten einverstanden sind. Bei Bedarf wenden sich Verkäufer sowie Interessenten von solchen Immobilien bitte an die Gemeindeverwaltung.