Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.hueffenhardt.de.
Die Gemeinde Hüffenhardt ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Ein Relaunch unseres Internetauftritts ist bis voraussichtlich Juli/2027 geplant; sollten Sie bis dahin auf Barrieren stoßen oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Hüffenhardt, Mail Rathaus(@)Hueffenhardt.de, Telefon 06268/92050.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen auch nicht barrierefrei:
- Unverhältnismäßige Belastung
- PDFs/Informationsblätter zum Download:
Einzelne PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Bei älteren Dokumenten können unter anderem eine korrekte Überschriftenstruktur, Dokument-Tags, Alternativtexte für Abbildungen oder eine sinnvolle Lesereihenfolge fehlen. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
- Einzelne zum Download angebotene Office-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
- Auf einzelnen Seiten sind Inhalte externer Anbieter eingebunden. Für deren barrierefreie Gestaltung sind teilweise die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Soweit uns Barrieren bekannt sind, werden diese nachfolgend benannt.
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach §1 Absatz 3 BITVO M-V vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
Werden uns weitere Barrieren bekannt, bemühen wir uns, diese im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten zeitnah zu beheben.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 01.11.2020
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft/aktualisiert am: 12.10.2026
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 01.11.2020 bis 14.11.2020 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe A und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1.
Die Bewertung erfolgte durch die Lenox UG. Das Ergebnis der durchgeführten Bewertung ist in folgender PDF-Datei zu finden.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.hueffenhardt.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Hüffenhardt
Reisengasse 1
74928 Hüffenhardt
E-Mail: rathaus(@)hueffenhardt.de
Telefon: 06268 / 9205-0
Telefax: 06268 / 9205-40
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.




