Gemeinde H�ffenhardt

Seitenbereiche

Navigation

Seiteninhalt

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023

Der Gemeinsame Gutachterausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises (NOK) hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 für die Gemarkungen des Neckar-Odenwald-Kreises ermittelt und in der Sitzung vom 15.05.2023 beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite BORIS-BW veröffentlicht und sind kostenfrei gemäß den Nutzungsbedingungen einsehbar. Dort kann nach Eingabe von Ort und Straße oder Gemarkung und Flurstücks-Nummer ein Kartenausschnitt mit beschreibenden Informationen sowie der Bodenrichtwert abgerufen werden.
Schriftliche, gebührenpflichtige Bodenrichtwertauskünfte wären per Fax unter 06261 82-349, per E-Mail an gutachterausschuss(@)mosbach.de oder schriftlich unter der Anschrift Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss NOK, Hauptstraße 9, 74821 Mosbach zu beantragen.

Bodenrichtwerte über das Portal BORIS-BW

Auf der Internetseite von BORIS-BW finden Sie unter Angabe z. B. der Flurstücks-Nummer mit der Gemarkung den entsprechenden Bodenrichtwert.
Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte Grundsteuer B

Flurstücksinformationen Land- und Forstwirtschaft

Flurstücksinformationen zu land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken finden Sie hier.

Wochenendgebiet „Henkert“

Das Sondergebiet „Henkert“ liegt im Südosten der Gemeinde Hüffenhardt, also Richtung Siegelsbach. Es handelt sich dabei um ein naturnahes Erholungsgebiet, in dem lediglich Garten- und Gerätehütten zugelassen sind, nicht aber Wochenendhäuser oder ähnliches. Das Gebiet ist hinsichtlich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nicht erschlossen. Für den Naturfreund, der zu Hause nicht die Möglichkeit hat, in einem Garten zu wirken und allen weiteren, die Ruhe und Erholung statt Lärm und Unterhaltung suchen, könnte der Henkert ein Paradies sein.

Für den interessierten Leser: Warum heißt der Henkert „Henkert“?

Im "Henkert" stand früher der Galgen für das Gebiet der Gerichtsbarkeit der Burg Guttenberg.

Kaiser Maximilian I. hat der Familie Gutenberg im Jahr 1497 das Recht der hohen Gerichtsbarkeit für Neckarmühlbach, Hüffenhardt, Siegelsbach und Kälbertshausen verliehen. Diese hatten das Recht und die Pflicht, Recht zu sprechen und damit für Recht und Ordnung zu sorgen.

Die hohe Gerichtsbarkeit beinhaltet auch das Recht zur Todesstrafe, die, wenn sie verhängt wurde, im Henkert vollstreckt wurde.

Erst 1806 ist durch die Einführung der Gewaltenteilung (Napoleon, Reichsdeputationshauptschluss) in Neckarbischofsheim und in Mosbach ein Gericht eingerichtet worden.

Bis dahin wurde die Jurisdiktion (über 300 Jahre lang) von der Familie Guttenberg ausgeübt.