Gemeinde H�ffenhardt

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Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Höhe der Förderung

Bei privat-nichtgewerblichen Vorhaben beträgt der Fördersatz in der Regel 30 v. H., maximal 20.000 Euro pro Wohneinheit, im Falle der Umnutzung bis zu 40.000 Euro je Wohneinheit

Verfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von Gemeinden gestellt werden. Die Gemeinden ordnen die angemeldeten Projekte pro Aufnahmeantrag entsprechend der Bedeutung (Projektliste). Die Gemeinden haben die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm in der Regel bis spätestens Mitte Oktober dem Landratsamt vorzulegen.

Deshalb ist es erforderlich, dass private Anträge bis spätestens Mitte September bei der Gemeinde gestellt werden.

Die Erstellung der Aufnahmeanträge erfolgt in Zusammenarbeit des Antragstellers mit dem von der Gemeinde beauftragten Städteplaner.

Wenn Sie ein entsprechendes Vorhaben planen, setzen Sie sich bitte mit Herrn Bürgermeister Neff (06268/9205-10) oder Herrn Krasniqi (06268/9205-12) in Verbindung.

Bitte haben Sie keine Bedenken bei der Antragstellung. Bereits über 47 Objekte in Hüffenhardt und Kälbertshausen konnten mit ELR-Mitteln modernisiert werden! Wir würden uns freuen, wenn noch viele weitere Projekte folgen, denn die fertigen Gebäude sprechen für sich.

Flyer zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Information mit Beispielen zum E L R - Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Peter Hauk MdL - Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz