Gemeinde H�ffenhardt

Seitenbereiche

Navigation

Seiteninhalt

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

 Der Countdown für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) läuft jedes Jahr spätestens im Sommer an, wenn die Ausschreibung des Programms erfolgt ist. Die Einreichungsfrist wird in der Regel auf Mitte Oktober festgelegt. Bis dahin müssen die Gemeinden ihre zusammengefassten Anträge mit kompletten Unterlagen vorlegen. Denn beim ELR gilt, dass nicht die Privatperson selbst, sondern die Gemeinde die Mittel für die jeweiligen Maßnahmen -auch zugunsten der Maßnahmen von Privatpersonen- beantragt. Deshalb ist es wichtig, sobald wie möglich auf die Gemeinde zuzugehen; spätester Einreichungstermin bei der Gemeinde ist Mitte September.

Mit diesem Programm verfolgt die Landesregierung die Zielsetzung, in Gemeinden und Dörfern des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen fortzuentwickeln. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum stellt ein Förderinstrument dar, mit dem eine umfassende Strukturentwicklung betrieben werden kann, indem dieses Programm in den Bereichen

  • Wohnen,
  • Arbeiten,
  • Grundversorgung und
  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Entflechtung unverträglicher Gemengelagen in Verbindung mit der Nutzung des aufgegebenen Geländes,
  • Schaffung bzw. Erhaltung von Einrichtungen der Grundversorgung wie z.B. Einzelhandelsgeschäfte, Dorfgasthäuser (einschl. Sälen),
  • Reaktivierung von Gewerbebranchen,
  • Umnutzung vorhandener Bausubstanz - vor allem auch kulturell bedeutsamer Objekte - zu Wohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen.

eine Förderung aus einer Hand ermöglicht. Damit leistet das ELR auch einen erheblichen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, insbesondere im Bauhandwerk.

Im Rahmen des ELR sollen insbesondere solche Vorhaben in eine Förderung einbezogen werden, die in ihrer Kombination zu einer Strukturverbesserung des jeweiligen Ortes in seiner Gesamtheit führen und damit Impulse für eine nachhaltig positive Entwicklung geben sowie einen Beitrag zur dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum leisten. Dabei hat die Stärkung des Ortskerns besonderes Gewicht und ist auf einen sorgsamen Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu achten (sparsamer Umgang mit Flächen, energiesparendes Bauen, Bauen mit Holz).

Privatpersonen können also für die Schließung von Baulücken, für die Umnutzung aller Gebäude (z.B. Stall, Scheune) oder die Modernisierung von Gebäuden (Baujahr i.d.R. vor 1945) Fördermittel erhalten.

Höhe der Förderung

Bei privat-nichtgewerblichen Vorhaben beträgt der Fördersatz in der Regel 30 v. H., maximal 20.000 Euro pro Wohneinheit, im Falle der Umnutzung bis zu 40.000 Euro je Wohneinheit

Verfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von Gemeinden gestellt werden. Die Gemeinden ordnen die angemeldeten Projekte pro Aufnahmeantrag entsprechend der Bedeutung (Projektliste). Die Gemeinden haben die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm in der Regel bis spätestens Mitte Oktober dem Landratsamt vorzulegen.

Deshalb ist es erforderlich, dass private Anträge bis spätestens Mitte September bei der Gemeinde gestellt werden.

Die Erstellung der Aufnahmeanträge erfolgt in Zusammenarbeit des Antragstellers mit dem von der Gemeinde beauftragten Städteplaner.

Wenn Sie ein entsprechendes Vorhaben planen, setzen Sie sich bitte mit Herrn Bürgermeister Neff (06268/9205-10) oder Herrn Krasniqi (06268/9205-12) in Verbindung.

Bitte haben Sie keine Bedenken bei der Antragstellung. Bereits über 47 Objekte in Hüffenhardt und Kälbertshausen konnten mit ELR-Mitteln modernisiert werden! Wir würden uns freuen, wenn noch viele weitere Projekte folgen, denn die fertigen Gebäude sprechen für sich.

Flyer zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Information mit Beispielen zum E L R - Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Peter Hauk MdL - Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz