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Aktuelles aus der Gemeinde Hüffenhardt
Landesfamilienpass
Landesfamilienpass Baden-Württemberg
Die Gutscheinkarten für den Landesfamilenpass für das Jahr 2024 können beim Bürgermeisteramt, Frau Ueltzhöffer, Tel.: 9205-16 abgeholt oder unter Jutta.Ueltzhoeffer(@)Hueffenhardt.de angefordert werden.
Die Basisvoraussetzungen für den Erhalt sind folgende :
- Familien mit mindesten 3 kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
In den Pass können neben der „berechtigten Person“ vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Diese müssen die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes nicht erfüllen.
Dies betrifft zumeist Oma, Opa oder eine andere Betreuungsperson, die die Kinder während der Abwesenheit des Elternteils betreut (z.B. Nachbarin oder Kinderschutzbund).
Darüber hinaus gehende Informationen und mögliche Lebenskonstellationen erhalten Sie im Rathaus der Gemeinde.